Leistungsangebot

Beratung

Die primäre Aufgabe einer Beratung liegt in der Erhebung von Bedürf­nissen, Wünschen nach Verän­de­rung und Zielen. Bera­tung kann in verschie­denen Kon­texten statt­finden.

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Diagnostik

Bei der klinischen Dia­gnostik geht es um die Erfas­sung psy­chischer Eigen­schaften von Kindern. Wie in jedem Lebens­alter gilt es auch bei Kindern auf bestimmte As­pekte zu achten. Das Er­kennen von Pro­blemen und Schwächen ist die Haupt­aufgaben im dia­gnostischen Prozess.

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Vortragstätigkeit

Die Vor­träge dienen dazu, Eltern, LehrerIn­nen, Kinder­­gärt­ner­In­nen etc. über die Ur­­sachen, Aus­­wir­kungen und vor allem über Behand­­lungs­mög­lich­­keiten der ein­zelnen Stö­rungen zu infor­mieren und aufzu­klären. Infor­­mation und Auf­­klärung sind die Grund­­lagen für Ver­ände­rungs­­pro­­zesse.

Problemstellungen

Entwick­lungs­verzöge­rungen / Entwick­lungs­stö­rungen

Entwick­lungs­ver­zö­ge­run­gen bzw. Entwick­lungs­stö­rungen haben ihren Ur­sprung im Klein­kind­alter. Es handelt sich um eine Verzö­gerung in der Entwick­lung von Funk­tionen, die eng mit der bio­lo­gischen Rei­fung des Zentral­nerven­systems ver­knüpft sind. Typischer­weise nehmen die Beein­träch­ti­gungen mit zunehmendem Alter ab, wenn­gleich geringere Defi­zite oft auch im Erwach­senen­leben noch zurück bleiben.
Solche Pro­bleme können sich auf die Moto­rik, die Sprache, das Ver­halten, die Emo­tionen und auch auf die Kultur­tech­niken Lesen, Schrei­ben und Rechnen beziehen.

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Verhaltensauffälligkeiten

Probleme im Bereich des Ver­haltens sind bei Kindern in allen Alters­stufen zu beobachten und sind charak­teri­siert durch impul­sive und/oder aggres­sive Ver­stöße gegen die Rechte anderer oder gegen wich­tige soziale Regeln.

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Gewohnheitsstörungen

Gewohn­heits­stö­rungen bei Kindern sind zum Bei­spiel Husten­gewohn­heiten (Husten-Tic), Ein­nässen, Daumen­lutschen, Einkoten, Nägel­beißen, Haare ausreißen, Stottern, Schlaf­wandeln usw.

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Kosten

Diagnostik

Eine Diagnostik (Erstgespräch, Testung, Auswertung, schriftlicher Befund, Befundbesprechung) kostet je nach Fragestellung, Dauer und Alters des Kindes zwischen € 650,– und € 680,–.
Bei Erfüllung folgender Voraussetzungen erstatten die jeweiligen Sozialversicherungsträger Teile der Kosten der Diagnostik bei einer Wahlpsychologin (Einreichung der bezahlten Rechnung bei der Kasse).

Eine Zuweisung muss erfolgen durch:
  • Eine/n Vertragsarzt/Vertragsärztin für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde,
  • Neurologie/Psychiatrie oder innere Medizin bzw. eine/n Vertragspsychotherapeuten/Vertragspsychotherapeutin (§11 Psychotherapiegesetz).

Es muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose vorliegen (kodiert nach ICD-10).

ACHTUNG:
als anspruchsbegründete Verdachtsdiagnosen gelten NICHT bei:

  • F81 – Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten und
  • F7 – Intellektuelle Beeinträchtigungen (Intelligenzminderung)

Behandlung

Die Behandlungsdauer hängt vom Problemfeld und der Ausprägung der Schwäche ab und dauert zwischen einem halben Jahr und einem Jahr.
Das Stundenhonorar beträgt € 80,– für eine 50-Minuteneinheit. Eine Klinisch-psychologische Behandlung kann nicht bei der Sozialversicherung eingereicht werden. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, bitte ich Sie persönlich eine mögliche Kostenübernahme zu klären.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin (Beratung, diagnostischer Prozess, Behandlung) nicht einhalten können, ersuche ich Sie um Absage spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Mit einer rechtzeitigen Absage machen Sie es mir möglich, den Termin an jemand anderen zu vergeben und damit die Wartefrist für meine KlientInnen nicht unnötig zu verlängern.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung stellen muss.

Rechtliches

Verschwiegenheit

Es gilt die Verschwiegenheitspflicht gemäß §37 Psychologengesetz.
Sie besteht uneingeschränkt gegenüber jeder dritten Person oder Einrichtung und bezieht sich auf die Beratung, den diagnostischen Prozess, die Behandlung, aber auch darüber hinaus.

Datenschutz

Als Klinische- und Gesundheitpsychologin und Wahlpsychologin erhebe und verarbeite ich personenbezogene Daten von Ihnen und Ihrem Kind. Die Verwendung bezieht sich ausschießlich auf die mit Ihnen vereinbarten Zwecke (Klinisch–psychologische Diagnostik, klinisch-psychologische Beratung, klinisch–psychologische Behandlung und Vernetzungsarbeit mit diversen Institutionen) oder wenn eine rechtliche Grundlage auf der Grundlage der DSGVO vorliegt. Die Daten werden von Ihnen freiwillig zur Verfügung gestellt und werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung von Leistungen der kinderpsychologischen Praxis verwendet. Die Daten enthalten z.b. Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Geschlecht, Fotos und Filmmaterial etc. Personenbezogene Daten von Eltern (bspw. Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, E-Mailadresse) werden ebenfalls erhoben.

Sie erhalten jederzeit Auskunft über von mir geschpeicherte Daten Ihrer Person und Ihres Kindes.
Gleichzeitig behalte ich mir, mit Wissen der Eltern, vor, Änderungen persönlicher Daten von Ihnen einzuholen.

Die Daten sind technisch (PC) und organisatorisch (Handy) geschützt.
Die Weiterleitung von Daten wird nur auf Grund Ihrer Zustimmung bzw. durch Ihren Auftrag erfolgen. Dies erfolgt nicht via WhatsApp, sondern auf dem Postweg. Wenn von Ihnen gewünscht, können Daten auch per E-Mail versandt werden. Informationen an ZuweiserInnen und TherapeutInnen, Schulen, Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Tagesheime etc. am Telefon zu geben, behalte ich mir (mit Wissen der Eltern) vor. Schriftliche Informationen über Ergebnisse von Testungen erhalten Sie bzw. der jeweilige ZuweiserInnen.
Die Aufbewahrung Ihrer Daten bezieht sich auf die gesetzlichen Vorgaben, sie werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) ordnungsgemäß vernichtet.